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09.06.2020

Aktuelles vom Förderprogramm WiN

Ab sofort können wieder in ganz Niedersachsen individuelle Weiterbildungsmaßnahmen nach Nummer 2.1 der Richtlinie  beantragt werden (Achtung: Neue Mindestfördersumme).
 
Mehr lesen Sie unter diesem Link: www.nbank.de/Weiterbildung-in-Niedersachsen oder in der PDF zur Bekanntmachung der Ausweitung der WiN-Förderung


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